Probleme am Arbeitsplatz?Ich komme mit meinen Kolleg(inn)en nicht zurecht?, 1/2 |
Kennen Sie das?
Manchmal kann man es einfach niemandem Recht machen. Sicherlich kennen Sie die Situation, dass Ihr Vorgesetzter oder ein Kollege Ihnen einen Arbeitsauftrag gibt, doch so sehr Sie sich auch Mühe geben, immer gibt es etwas auszusetzen. Oder: Man tuschelt über Sie und macht Witze auf Ihre Kosten. Im Einzelfall lässt sich so etwas wegstecken, doch wenn sich solche Erlebnisse häufen, kann man bereits von Mobbing reden. Es gibt Konstellationen, in denen man einfach mit bestimmten Kollegen nicht zurecht kommt. Das kann das Arbeitsklima – und auch die Gesundheit – so schwer belasten, dass normales Arbeiten nicht mehr möglich ist und auch das Privatleben darunter leidet.
Laut einer EMNID-Studie vom März 2001 haben 45 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits mit Mobbing zu tun gehabt, 51% dieses Personenkreises stuften dies als ernsthafte Belastung ein. Man weiß inzwischen, dass es durch Mobbing bei den Betroffenen häufig zu Angstzuständen kommt. Diese beschränken sich anfangs nur auf die Konfrontation mit den Mobbern und Mobberinnen, können sich im Laufe der Zeit aber zu generellen Angstzuständen ausweiten. Viele Betroffenen ziehen sich in dieser Situation innerlich mehr und mehr zurück. Diese Selbstisolation und starke Selbstwertzweifel, über die Gemobbte oft berichten, münden dann nicht selten in eine Depression. Diese allmählichen Persönlichkeitsveränderungen der Betroffenen werden nicht selten als Anlass genommen, sie als Querulanten und psychisch gestört abzustempeln – ein fataler Kreislauf.
WAS TUN?
Zuallererst denken viele Mobbing-Opfer natürlich daran, den Arbeitgeber zu wechseln, um dem direkten Ärger aus dem Weg zu gehen. Dieser Weg bleibt aber nur wenigen Menschen offen, denn Arbeitsplätze sind rar gesät – und niemand kann einem versprechen, dass es einem am neuen Arbeitsplatz nicht ähnlich ergeht. Für Problemsituationen wie Mobbing ist eine Klärung durch das Arbeitsrecht meist nicht zu erwarten, so der Deutsche Gewerkschafts-Bund. Viele Mobbinghandlungen sind nicht beweisbar oder gelten beispielsweise nicht als Verleumdung im Sinne des Strafgesetzbuches und sind damit nicht bei einem Arbeitsgerichtsprozess wirksam.